Städt. Kindertagesstätte Pusteblume

1 bis 6 Jahre

Adresse
Städt. Kindertagesstätte Pusteblume
Hans-Bellinghausen-Straße 95
56070 Koblenz
Träger
Stadt Koblenz - Jugendamt -
Rathauspassage 2
56068 Koblenz
kita.pusteblume@stadt.koblenz.de
https://www.koblenz.de/leben-in-koblenz/familie/kindertagesbetreuung/kindertagesstaetten/
0261/86152 (Frau Cornelia Dünwald)
Öffnungszeiten07:30 - 14:30 Uhr
Schließtage29
Fremdsprachen Deutsch, Französisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Türkisch
Besonderes pädagogisches Konzept Alltagsintegrierte Sprachbildung, Inklusion, Interkulturelle Pädagogik, Lebensbezogener Ansatz, Emmi Pikler, Situationsansatz
Besonderheiten Betreuung mit Mittagessen, Familienberatung, Ganztagsbetreuung, Sprachbildung, barrierefrei, flexibles Betreuungsangebot
Haustierhaltung keine

Aktuelle Informationen

Vorstellung/Besonderheiten

Wir Über Uns

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir begrüßen Sie und Ihr Kind herzlich in unserer Kindertagesstätte, die in Trägerschaft der Stadt Koblenz liegt. Mit der Aufnahme beginnt für Ihr Kind und auch für Sie ein neuer Lebensabschnitt.

Für die gemeinsame Zeit mit Ihnen und Ihrem Kind wünschen wir uns ein vertrauensvolles Zusammenwirken.

Die Kindertagesstätte „Pusteblume“ wurde im Oktober 1993 als zweite städtische Einrichtung inmitten eines Wohngebietes des Stadtteils Neuendorf eröffnet. Wir haben insgesamt 142 Plätze, davon 54 Ganztagsplätze und 12 VVA-Plätze in alters- und geschlechtsgemischten Gruppen. Unsere siebengruppige Einrichtung mit Übermittagsbetreuung wird von Kindern im Alter von 1 – 6 Jahren besucht. Seit August 2006 nehmen wir Kinder ab dem zweiten und ab Frühjahr 2011 mit dem ersten Lebensjahr auf.

Unsere Einrichtung wird ausschließlich von Kindern aus dem angrenzenden Wohngebiet besucht, davon stammen z. Z. ca. 70% aus anderen Herkunftsländern. Aufgrund dieser Gegebenheiten erhielt unsere Einrichtung 1994 die Anerkennung als Spiel- und Lernstube (s. Kindertagesstättegesetz) und, daraus resultierend, zwei zusätzliche Fachkräfte mit spezifischem Auftrag, die gruppenübergreifend tätig sind.

In der Einrichtung wird zusätzlich ein sog. Getränke- und Spielgeld erhoben, dessen Höhe Sie von der jeweiligen Gruppenleitung mitgeteilt und dort bezahlt wird.

Spezielle Fragen wie z.B. zum Frühstück, Turnkleidung, Malkleidung usw. werden in Absprache mit den Mitarbeiter/innen besonders geregelt. Die Kinder sollen für den Besuch der Einrichtung kindgemäße Kleidung tragen, die zum Spielen in der Gruppe und im Außengelände geeignet ist.

Wir freuen uns darauf Sie persönlich kennen zu lernen, grüßen Sie ganz herzlich und sagen Ihnen und Ihrem Kind:

HERZLICH WILLKOMMEN IN DER PUSTEBLUME!

Räumlichkeiten

Das Hauptgebäude hat eine Grundfläche von 810 m² und ist eingeschossig. Die Lage des Wohngebietes ist als Bindeglied zwischen dem alten Stadtteil Neuendorf und dem großen Industriegebiet der Stadt Koblenz zu bezeichnen. Unsere Kindertagesstätte liegt am Rande der alten Wohnsiedlung in direkter Nachbarschaft zum Kinderhort des Caritasverbandes an der Hans-Bellinghausen-Straße, einer Ringstraße, zu der auch Häuser des Ortsteiles Wallersheim gehören.

Außenanlagen

Das Außengelände ist auf ca. 1300 m² großzügig angelegt und stellt mit unterschiedlichsten Nutzungsmöglichkeiten einen abwechslungsreichen und anregenden Spielraum dar.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 08.03.2024 10:52:16)

Angebotene Betreuungsarten zum 21.12.2024:

BetreuungsartGesamtanzahl Plätze
 Krippenplätze
6 Plätze
 Kindergartenplätze
128 Plätze

Grundlagen

Insgesamt besteht unser pädagogisches Team aus 19 Erzieherinnen; die Leiterin ist vom Gruppendienst ganz, die stellvertretende Leiterin teilweise freigestellt. Im jährlichen Wechsel kommen jeweils eine Praktikantin im Anerkennungsjahr zur Sozialassistentin und eine Praktikantin im Anerkennungsjahr zur Erzieherin sowie Zwischenpraktikantinnen in der Ausbildung zur Erzieherin dazu. Weiterhin sind bei uns eine Küchenkraft, eine Hauswirtschaftskraft, ein Hausmeister und drei Reinigungskräfte beschäftigt.

Die pädagogischen Arbeitsformen- und Inhalte sind in einer Konzeption niedergeschrieben, die Sie bei der Leiterin erhalten können.

Zusammenarbeit Eltern

Die Elternvertretung richtet sich nach dem jeweils gültigen Kindertagesstättengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen und Richtlinien, die auf Wunsch bei der Kindertagesstättenleitung eingesehen werden können.

Besonderheiten

Unsere konzeptionellen Inhalte entwickelten (und entwickeln) sich in der Auseinandersetzung mit dem Wohnumfeld und der Lebenssituation der Familien. Folgender Kerngedanke hat sich für unsere tägliche Arbeit als 'Roter Faden' herauskristallisiert:

„Unsere pädagogische Arbeit steht unter dem Ziel, Kinder verschiedener sozialer Herkunft und mit unterschiedlicher Lerngeschichte zu befähigen, ihre Gefühle bewusst wahrzunehmen und zu äußern, sowie in Situationen ihres gegenwärtigen Lebens möglichst autonom und kompetent denken und handeln zu können“.

Für unsere pädagogische Arbeit bedeutet das, die Situation der Familien und der Kinder zu erkennen, dementsprechend zu handeln und gezielte Impulse zu geben.

Generell gelten für uns die Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes. Unser Auftrag ist es „die Gesamtentwicklung des Kindes zu fördern und durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote sowie durch differenzierte Erziehungsarbeit die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und soziale Benachteiligungen möglichst auszugleichen“ (Kindertagesstättengesetz / Rheinland – Pfalz, §2). Arbeitsgrundlage bilden außerdem die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz.

Die Arbeit mit Kindern aus Familien, die Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen und / oder unterschiedliche Herkunftsländer haben, erfordert:

Verstärkte Basisarbeit

  • Wir leisten verstärkt Basisarbeit, indem wir Grundkenntnisse vermitteln (z. B. im hygienischen Bereich), Entwicklungsdefizite erkennen und aufarbeiten; die Kinder zu geistiger Tätigkeit befähigen (Aufmerksamkeit/Konzentration); emotionale Vernachlässigung als solche begreifen und versuchen, ausgleichend zu wirken.

Auseinandersetzung und Bewusstsein über ein multikulturelles Zusammenleben

  • Der multikulturelle Faktor ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit, der bei der Akzeptanz im Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kultur und Religion anfängt und bei gezieltem Zweitspracherwerb (Deutsch als Zweitsprache) aufhört.

Intensive Eltern- und Familienarbeit

  • Der dritte große Bereich ist die intensive Eltern- und Familienarbeit; viele unserer Eltern fühlen sich aufgrund ihrer Lebenssituation überfordert und stehen so hilflos dem daraus resultierenden Verhalten ihres Kindes gegenüber. Um den Kontakt herzustellen oder zu halten, führen wir regelmäßige Gespräche oder ‚Kaffeenachmittage‘ durch, bei Bedarf besuchen wir die Familien auch zu Hause; wir geben Hilfestellung in Erziehungsfragen, bei Alltagsproblemen oder bei der Erledigung bürokratischer Formalitäten. Wir vermitteln die Familien an zuständige Ärzte oder therapeutische Einrichtungen und unterstützen im Rahmen unserer Zeit durch weitere Begleitung und Betreuung.

Seit 2008 sind wir eine zertifizierte Faustlos-Kita. Faustlos ist ein Programm zur Vorbeugung von Gewalt und Sucht und hat zum Ziel, das Sozialverhalten und die Empathie von Kinder zu fördern und ihr Selbstbewusstsein zu stärken, in dem sie Fertigkeiten und Verhaltensweisen zur Lösung alltäglicher Probleme lernen.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 08.03.2024 10:52:16)

Ferienbetreuung

Die Ferientermine und Schließtage werden den Eltern mit Angabe der genauen Daten frühzeitig bekannt gegeben. Die Sommerschließzeit liegt immer innerhalb der Schulsommerferien.

Muss die Kindertagesstätte aus besonderem Anlass (z.B. Krankheit) geschlossen bleiben, werden die Eltern / Erziehungsberechtigten schnellstmöglich hiervon unterrichtet.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 08.03.2024 10:52:16)

Übersicht

Aufgenommen werden:

  • in die Kinderkrippe: Kleinkinder ab 1 Jahr bis zur Aufnahme in den Kindergarten,
  • in den Kindergarten (Spiel- und Lernstube): Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt.

Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung:

  • Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können die Kindertagesstätte besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann.

Entsprechend der „Satzung über die Zulassungs- und Kostenregelung zu den Kindertagesstätten der Stadt Koblenz“, vom Juli 2015, liegen folgende Aufnahmekriterien zugrunde:

Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Jugendamt der Stadt Koblenz, vertreten durch die Einrichtungsleitung. Aufnahmeberechtigt ist jedes Kind, dessen Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Koblenz haben. Die Vorschriften des SGB VIII und des Kindertagesstättengesetzes bleiben unberührt. Ausnahmen können bei der Aufnahme von Kindern auf die Plätze gemacht werden, die aufgrund besonderer Vereinbarungen als betrieblich genutzte Plätze bereitgehalten werden und als solche im jeweils aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplan ausgewiesen sind oder wenn ein anderes Jugendamt bereit ist, die anteiligen Personalkosten für ein Kind zu tragen, dessen Eltern oder Erziehungsberechtigte nicht in Koblenz wohnen.

Das Recht auf Aufnahme in einer Kindertagesstätte richtet sich nach §§ 5-7 i. V. m. § 17 Kindertagesstättengesetz. Für die Kindertagesstätten wird die Zahl der Aufnahmen durch die von der Stadt Koblenz festgelegte Höchstzahl an Plätzen in den einzelnen Einrichtungen begrenzt. Liegen mehr Aufnahmeanträge vor als freie Plätze zur Verfügung stehen, so erfolgt die Aufnahme nach den Grundsätzen der sozialen und pädagogischen Dringlichkeiten unter Beachtung der §§ 24 SGB VIII.

Es sind folgende Prioritäten zu beachten:

  • Kinder aus den betreffenden Stadtteilen,
  • Kinder Alleinerziehender,
  • Kinder berufstätiger Eltern mit Bescheinigung des Arbeitgebers bei Beanspruchung eines Ganztagsplatzes (wird jährlich überprüft),
  • Kinder, deren Geschwister schon die Einrichtung besuchen,
  • Behinderte Kinder,
  • In Kindergärten die jeweils ältesten Kinder der Anmeldeliste,
  • Kinder, bei denen nach Kenntnis des Jugendamtes eine Aufnahme aus einem besonderen Härtefall heraus notwendig ist. Der Träger trifft hierüber in Absprache mit der Kindertagesstättenleitung die Entscheidung.
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