Städt. Kindertagesstätte Im Eulenhorst

1 bis 10 Jahre

Adresse
Städt. Kindertagesstätte Im Eulenhorst
Im Eulenhorst 1a
56072 Koblenz
Träger
Stadt Koblenz - Jugendamt -
Rathauspassage 2
56068 Koblenz
kita.eulenhorst@stadt.koblenz.de
https://www.koblenz.de/leben-in-koblenz/familie/kindertagesbetreuung/kindertagesstaetten/
0261/25044 (Herr Marc Kuntz)
0261/25044 (Frau Natalie Skowron)
Öffnungszeiten07:00 - 16:30 Uhr
Schließtage1 Woche Osterferien,
3 Wochen Sommerferien,
ca. 1 Woche Weihnachtsferien,
5 Bewegliche Tage,
2 Konzeptionstage,
1 Tag Betriebsausflug
Besonderes pädagogisches Konzept Kindorientierte Pädagogik, Alltagsintegrierte Sprachbildung, Interkulturelle Pädagogik, Lebensbezogener Ansatz, Projektansatz / Projektmethode (Ko-Konstruktion), Situationsansatz
Besonderheiten Betreuung mit Mittagessen, Betriebskindergarten, Ganztagsbetreuung, Haustierhaltung, Sprachbildung
Haustierhaltung Schildkröten (Wasser- und Land), Fische (Kalt- und Warmwasser), Axolotl

Vorstellung/Besonderheiten

Wir Über Uns

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir begrüßen Sie und Ihr Kind herzlich in unserer Kindertagesstätte, die in Trägerschaft der Stadt Koblenz liegt. Mit der Aufnahme beginnt für Ihr Kind und auch für Sie ein neuer Lebensabschnitt.

Für die gemeinsame Zeit mit Ihnen und Ihrem Kind wünschen wir uns ein vertrauensvolles Zusammenwirken.

Die Kindertagesstätte Eulenhorst liegt im Stadtteil Metternich in unmittelbarer Nähe zur Universität. Die Einrichtung wurde 1993 als erste von vier kommunalen Einrichtungen eröffnet. Insgesamt können 110 Kinder im Alter zwischen 1 Jahr und Ende des vierten Schuljahres in 5 Gruppen betreut werden.

In der Einrichtung wird zusätzlich ein sog. Getränke- und Spielgeld erhoben, dessen Höhe von der jeweiligen Gruppenleitung mitgeteilt und dort bezahlt wird.

Spezielle Fragen bezüglich beispielsweise zum Frühstück, Turnkleidung, Malkleidung usw. werden in Absprache mit den Mitarbeiter/innen besonders geregelt. Die Kinder sollten für den Besuch der Einrichtung kindgemäße Kleidung tragen, die zum Spielen in der Gruppe und im Außengelände geeignet ist.

Wir freuen uns darauf Sie persönlich kennen zu lernen, grüßen Sie ganz herzlich und sagen Ihnen und Ihrem Kind:

HERZLICH WILLKOMMEN IM EULENHORST!

Räumlichkeiten

In unserer Einrichtung befinden sich fünf Gruppenräume mit jeweils einem Zusatzraum. Weiterhin gibt es einen Mehrzweckraum, einen Ruheraum, eine Spielgalerie, einen Wickelraum, zwei Waschräume, davon einen mit Wickelplatz, eine Großküche, ein Büro, einen Werkraum, einen Personalraum und ein Personal-WC, sowie je einen zusätzlichen Raum für die 2-Jährigen und die Hortkinder.

Die Gruppen haben alle Tiernamen. Es gibt die Nilpferdgruppe mit Kindern unter drei Jahren, die Mäuse- und Fuchsgruppe mit Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren, die Dinogruppe mit den Vorschulkindern und die Bärengruppe mit den Schulkindern. Das Betreuungsangebot umfasst Ganztags- und Teilzeitplätze, verlängertes Vormittagsangebot, Krippen- und Hortplätze.

Außenanlagen

Mitten in einem Wohngebiet ist die Kindertagesstätte in ein großes naturnahes Außengelände eingebettet. Mit Hügeln, Tälern und Gebüsch, Matschplatz und Sandkasten bietet das Gelände den Kindern auch ohne Spielgeräte abwechslungsreiche Bewegungsanreize und Rückzugsmöglichkeiten. Ebene Flächen ermöglichen die Bewegung auf Fahrzeugen und bieten Platz für Ballspiele. Klettergerüst, Nestschaukel und Trampolin ergänzen das Outdoor-Spielangebot.

Wir verfügen über ein großes Außengelände. Dieses nutzen wir oft, weil wir Wert legen, den Bewegungsablauf der Kinder zu fördern. Alle Kinder haben in der Einrichtung Matschhosen und Gummistiefel, damit wir auch bei schlechterer Witterung nach draußen können. Eine Besonderheit ist, dass wir Tiere auf unserem Außengelände und in unserer Einrichtung beherbergen. Die Kinder lernen dabei einen verantwortungsbewussten Umgang mit Lebewesen und finden es spannend, mit Tieren aufzuwachsen.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 28.03.2024 15:27:33)

Angebotene Betreuungsarten zum 28.03.2024:

BetreuungsartGesamtanzahl Plätze
 Krippenplätze
3 Plätze
 Hortplätze
20 Plätze
 Kindergartenplätze
87 Plätze

Grundlagen

In der pädagogischen Arbeit ist uns wichtig, die individuellen Stärken der Kinder herauszufinden und diese entsprechend zu fördern. Musik ist dabei ein wichtiger Bestandteil. So bietet die Musikschule der Stadt Koblenz einmal wöchentlich die musikalische Früherziehung an. Wer Interesse hat, kann auch Klavierspielen lernen. Außerdem gibt es unsere Sing- und Tanzgruppe „Lollypopp“, die bei Festen inner- und außerhalb der Kindertagesstätte regelmäßig zeigen darf, was sie kann.

Zusammenarbeit Eltern

Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist die Elternarbeit. Wir sehen uns als Partner der Eltern. Unsere Mitarbeiter/innen stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn es um Entwicklungs- oder Erziehungsfragen Ihres Kindes geht. Feste, Feiern, Brauchtum- und Traditionspflege gehören selbstverständlich zu unserer Kindertagesstätte. Hierbei können sich auch die Eltern immer wieder mit einbringen und eigene Ideen entwickeln und verwirklichen.

Die Elternvertretung richtet sich nach dem jeweils gültigen Kindertagesstättengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen und Richtlinien, die auf Wunsch bei der Kindertagesstättenleitung eingesehen werden können.

Besonderheiten

Unsere pädagogische Arbeit basiert – in vereinfachter Form – auf folgenden Faktoren:

  1. Beobachten der Kinder im Spiel (Freispiel, Beschäftigungen). Wichtig für uns sind hier Kenntnisse über das soziale Umfeld des Kindes.
  2. Erkennen und Aufgreifen bedeutsamer und individuelle Situationen und Bedürfnisse eines oder mehrerer Kinder.
  3. Erstellen von Angeboten zu diesen jeweiligen Bedürfnissen: z.B. Bilderbücher, Bastelarbeiten, Lieder, Finderspiele, Gespräche, Raumgestaltung, Exkursionen, Feste, u. v. m.

Wir gehen in unserer Arbeit davon aus, dass Kinder im Spiel mit anderen Kindern mit verschiedenen Materialien und mit sich selbst ihren Ideen und Wünschen Ausdruck geben. Durch Beobachtung erkennen wir so aktuelle Bedürfnisse des Kindes. Tritt eine bestimmte Situation nicht nur flüchtig auf, gehen wir darauf ein und erkunden sie gemeinsam mit dem Kind.

In den darauffolgenden „spielerischen“ Angeboten innerhalb eines Projektes versuchen wir, über das Interesse des Kindes wichtige Bereiche wie Phantasie, Gefühle, Kreativität, soziale Beziehungen, Sprache, Motorik, Selbständigkeit anzusprechen und bestmöglich zu fördern. Der Vorteil dieses Ansatzes liegt darin, dass die Kinder selbst bestimmen, was zum „Thema“ wird. Ihre Motivation mitzuarbeiten bzw. mitzuspielen, ist dadurch größer als bei Beschäftigungen, die durch den Erzieher einfach vorgegeben werden.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 28.03.2024 15:27:33)

Ferienbetreuung

Die Ferientermine und Schließtage werden den Eltern mit Angabe der genauen Daten frühzeitig bekannt gegeben. Die Sommerschließzeit liegt immer innerhalb der Schulsommerferien.

Muss die Kindertagesstätte aus besonderem Anlass (z.B. Krankheit) geschlossen bleiben, werden die Eltern / Erziehungsberechtigten schnellstmöglich hiervon unterrichtet.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 28.03.2024 15:27:33)

Übersicht

Aufgenommen werden:

  • in die altersgemischte Gruppe: Kleinkinder ab 1 Jahr bis zur Aufnahme in den Kindergarten,
  • in den Kindergarten: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt,
  • in den Kinderhort: Schulkinder bis zum Ende des Besuchs der Grundschule.

Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung:

  • Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können die Kindertagesstätte besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann. Hierzu können Sie sich gerne bei der Kindertagesstättenleitung informieren.

Entsprechend der „Satzung über die Zulassungs- und Kostenregelung zu den Kindertagesstätten der Stadt Koblenz“, vom Juli 2015, liegen folgende Aufnahmekriterien zugrunde:

Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Jugendamt der Stadt Koblenz, vertreten durch die Einrichtungsleitung. Aufnahmeberechtigt ist jedes Kind, dessen Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Koblenz haben. Die Vorschriften des SGB VIII und des Kindertagesstättengesetzes bleiben unberührt. Ausnahmen können bei der Aufnahme von Kindern auf die Plätze gemacht werden, die aufgrund besonderer Vereinbarungen als betrieblich genutzte Plätze bereitgehalten werden und als solche im jeweils aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplan ausgewiesen sind oder wenn ein anderes Jugendamt bereit ist, die anteiligen Personalkosten für ein Kind zu tragen, dessen Eltern oder Erziehungsberechtigte nicht in Koblenz wohnen.

Das Recht auf Aufnahme in einer Kindertagesstätte richtet sich nach §§ 5-7 i. V. m. § 17 Kindertagesstättengesetz. Für die Kindertagesstätten wird die Zahl der Aufnahmen durch die von der Stadt Koblenz festgelegte Höchstzahl an Plätzen in den einzelnen Einrichtungen begrenzt. Liegen mehr Aufnahmeanträge vor als freie Plätze zur Verfügung stehen, so erfolgt die Aufnahme nach den Grundsätzen der sozialen und pädagogischen Dringlichkeiten unter Beachtung der §§ 24 SGB VIII.

Es sind folgende Prioritäten zu beachten:

  • Kinder aus den betreffenden Stadtteilen,
  • Kinder Alleinerziehender,
  • Kinder berufstätiger Eltern mit Bescheinigung des Arbeitgebers bei Beanspruchung eines Ganztagsplatzes (wird jährlich überprüft),
  • Kinder, deren Geschwister schon die Einrichtung besuchen,
  • Behinderte Kinder,
  • In Kindergärten die jeweils ältesten Kinder der Anmeldeliste,
  • Kinder, bei denen nach Kenntnis des Jugendamtes eine Aufnahme aus einem besonderen Härtefall heraus notwendig ist. Der Träger trifft hierüber in Absprache mit der Kindertagesstättenleitung die Entscheidung.

Für den Hortbereich gelten individuelle Aufnahmekriterien.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 28.03.2024 15:27:33)

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