Ev. Kindertagesstätte Compu-Group

ab 1 Jahr bis 3 Jahre

Adresse
Ev. Kindertagesstätte Compu-Group
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Träger
Ev. Kirchengemeinde Koblenz-Lützel
Moselring 2-4
56068 Koblenz
kita.cgm@ekir.de
https://kirche-luetzel.de/
0261-2017 84 37 (Kita)
0261-2017 84 35 (Frau Vera Zitz)
Öffnungszeiten07:30 - 16:30 Uhr
Spätbetreuung15:30 - 16:30 Uhr
Schließtageca. 23 pro Jahr
Besonderes pädagogisches Konzept Kindorientierte Pädagogik, offenes Konzept, Offene Arbeit, Situationsansatz
Besonderheiten Betreuung mit Mittagessen, Betriebskindergarten, Ganztagsbetreuung

Aktuelle Informationen

Aufnahmekriterien:

Kita CompuGroup

  • Mitarbeitende CGM
  • Alter
  • Geschwisterkinder
  • Berufstätigkeit, Ausbildung
  • Alter (nicht cgm-Mitarbeitende)
  • Soziale Kriterien, wie z.B.
    eine sozial belastende Familiensituation, z.B.  durch Todesfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung
    die Belastung von Eltern durch pflegebedürftige Angehörige in der Familie
    eine soziale Benachteiligung des Kindes, z.B. durch fehlende Förderung in der Familie, Sprachprobleme

Kontakt:

Leitung: Vera Zitz 0261-2017 84 35

Kita:      0261-2017 84 37

kita.cgm@ekir.de

Vorstellung/Besonderheiten

Träger: evangelische Kirchengemeinde Koblenz-Lützel, CompuGroup Medical SE & Co. KGaA 

Standort: Campus des Trägerunternehmens im Gewerbegebiet

Wir suchen Fachkräfte! Interessiert? Infos zur Ausbildung: https://werde-erzieherin-oder-erzieher.rlp.de/

PlatzvergabeMitarbeitende des Unternehmens haben Vorrang; freie Plätze auch an Familien aus Koblenz

komfortable Öffnungszeiten: 7:30-16:30h

Schwerpunkt: Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahre

Konzeptionelle Ausrichtung: Offene Kindergartenarbeit

Das Spiel ist der zentrale Modus des Lernens. Spielen und Lernen sind untrennbar miteinander verknüpft. Die Lernvorgänge der sozialen, kognitiven und psychomotorischen Entwicklung finden beim Spiel statt.

kindgerechte Alltagsgestaltung:

Anregungen für jedes Kind: selbsttätig befriedigt es seinen Lernhunger und begibt sich auf den Weg zu einer selbstbewussten sozialen Persönlichkeit. Dabei findet es vielfältige alters- und entwicklungsgerechte Beteiligungsmöglichkeiten.

> 3 große unterschiedlich gestaltete Räume:

- unterschiedliche Materialien und Spielmöglichkeiten

- "Freispiel"= ausgiebig Zeit, um entsprechend der aktuellen Spiel- und Lernthemen selbstbestimmt zu arbeiten

> Essraum

> Schlafraum

> Flur

> kleines Außengelände für die Jüngsten

> naturnaher Waldspielplatz

Entwicklung der Entscheidungskompetenz des einzelnen Kindes :

- freie Wahl der Spielmöglichkeiten, -dauer, -partner und Spielräume

- entwicklungsgerechte Gestaltung des Umfeldes

- Materialien und Alltagsgegenstände in kindgerechtem und anregendem Zugriff 

Alltagsintegrierte Sprachförderung:

Symbole, Bebilderung (z.B. des Menuplans), altersentsprechende Entscheidungssysteme, Spiel- und Singkreis, Bücher, ... 

Tagesablauf: 

Bringzeit/ Übergabe: bis ca. 9 Uhr: ,

Freispiel in den Spielbereichen/ draußen

Frühstück ab ca. 8.30 h: offene individuelle Frühstückszeiten für jedes Kind

Mittagessen  ab 11 Uhr

Mittagsschlaf zwischen 11:45 und 14:45h (individuell, je nach Tagesrhythmus des Kindes)

Freispiel in den Spielbereichen/ draußen

Abholzeiten: fließend - ausgenommen sind Mittagessen und Mittagschlaf.

Verpflegung:

täglich: gesundes Frühstück (Vollkornbrot, frisches Obst und Gemüse (incl. Schulobstprogramm des Landes), Frischkäse sowie jahreszeitliche selbstgemachte Komponenten/ Aufstriche).

Mittagessen: Zubereitung im firmeneigenen Bistro; Menüplan entsprechend der Richtlinien der DGE für gesunde Gemeinschaftsverpflegung

Nachmittag: Snack für den kleinen Hunger.

Personal:

ausgebildete Fachkräfte:   Fachkräftevereinbarung für Kitas in Rheinland-Pfalz.

Qualitätssicherung:

zertifiziert durch das Gütesiegel des Bundesverbandes evangelischer Kindertageseinrichtungen (BETA).

Qualitätssicherung: Bundesrahmenhandbuch des diakonischen Institutes für Qualitätsentwicklung im diakonischen Werk.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 18.06.2024 14:28:57)

Angebotene Betreuungsarten zum 21.12.2024:

BetreuungsartGesamtanzahl Plätze
 Krippenplätze
10 Plätze
 Kindergartenplätze
17 Plätze

Grundlagen

Konzeption

Unser Leitbild

So schuf Gott die Menschen nach seinem Bild, als Gottes Ebenbild schuf er sie und schuf sie als Mann und als Frau. (1. Mose 1, 27)

Jesus nahm ein Kind, stellte es in ihre Mitte, schloss es in seine Arme und sagte: »Wer solch ein Kind um meinetwillen aufnimmt, der nimmt mich auf; und wer mich aufnimmt, der nimmt nicht mich auf, sondern den, der mich gesandt hat.« (Mk 9, 36-37)

Die Kindertagesstättenarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Koblenz-Lützel ist Gemeindearbeit. Die Kindertagesstätten bieten Erfahrungsräume, in denen christlicher Glaube in seinen verschiedenen Erlebens- und Beziehungsdimensionen zu Gott, zu mir selbst, zum Mitmenschen und zur Umwelt erprobt und gelebt wird. Die Kindertagesstättenarbeit orientiert sich an einem christlichen Menschenbild:

- Menschen haben eine Würde, die an keine Bedingungen geknüpft ist. Sie ist unabhängig von Fähigkeiten, Können, Herkunft, Besitz, Alter, Gesundheit, Religion, Geschlecht oder sonstigen Eigenschaften. Jeder Mensch hat das Recht auf dieselbe Aufmerksamkeit, dieselbe Offenheit und denselben Respekt.

- Menschen sind auf Beziehungen zu Gott, zu Mitmenschen, zur Umwelt und zu sich selbst hin angelegt. Gelingende Beziehungen verleihen Sicherheit. Daraus wächst Vertrauen. Menschliche Beziehungen werden durch Nächstenliebe geprägt.

- Menschen lernen. Begegnungen und Erfahrungen bewegen und verändern Menschen. Jeder Mensch darf Fehler machen. Gegenseitige Kritikfähigkeit ist eine Voraussetzung für Lernen und Entwicklung.

- Menschen haben unterschiedliche Bedürfnisse. Diese können in Spannung miteinander stehen. Konflikte gehören zum gemeinsamen Leben und Lernen dazu. Es gilt Wege zu einem konstruktiven Umgang mit ihnen zu finden.

- Menschen brauchen Regeln und Grenzen. Diese werden ausgehandelt und immer wieder neu miteinander vereinbart. Regeln und Grenzen müssen bekannt, verstanden und akzeptiert werden, damit sie das gemeinsame Leben gestalten.

Diese fünf Aspekte prägen unser Miteinander. Das bedeutet: Die Kirchengemeinde trägt für folgende Punkte Sorge:

- Kinder erleben in unseren Kindertagesstätten sichere Schutzräume. Sie erfahren eine sensible und individuelle Begleitung. Sie finden den nötigen Freiraum, um sich ihrer Entwicklung entsprechend ihre Lebenswelt zugänglich zu machen und erste eigene Weltbilder zu entwickeln.

- Eltern erleben, dass ihnen in ihrer Erziehungsverantwortung Vertrauen entgegengebracht wird. Sie werden als entscheidende Partnerinnen und Partner bei der Erziehung wahr- und ernst genommen. Eltern erfahren durch die Kindertagesstätte Unterstützung bei der Erziehung und Bildung und Entlastung bei der Betreuung ihrer Kinder.

- Mitarbeitende finden einen Arbeitsplatz vor, an dem ihnen Vertrauen entgegen erbracht wird. Sie haben Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung gemeinsam vereinbarter Ziele, bringen ihre Fähigkeiten ein und entwickeln sich weiter. Das Miteinander ist durch hohe Professionalität geprägt. Dazu gehört vor allem die Bereitschaft zum Lernen und zur Reflexion,

Zutrauen in die persönlichen Fähigkeiten und gegenseitige Kritikfähigkeit.

Die Kirchengemeinde trägt ihre Kindertagesstätten-Arbeit

durch die Bereitstellung der notwendigen materiellen und personellen Ressourcen.

Rahmenbedingungen

Unsere Kindertagesstätte dient als betriebliches Kinderbetreuungsangebot vor Allem für die Mitarbeitenden der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA am Standort Koblenz.

Sie liegt inmitten der Bürogebäude, dennoch versehen mit Grünanlagen, Außengelände und einem Waldspielplatz für die Kinder ab etwa 2 Jahren.

Mindestens 50% der Plätze sind von Kindern mit Wohnort in der Stadt Koblenz belegt.

Die Grundlage für alle Strukturen, die Organisation und pädagogische Ausrichtung in unserer Kindertagesstätte bilden die aktuellen gesetzlichen Grundlagen, Vorschriften und Ausführungsbestimmungen.

Das Bild vom Kind

Bildung in unserer Kindertagesstätte orientiert sich am Evangelium und dementsprechend am christlichen Menschenbild.

Jedes Kind, unabhängig von Geschlecht, Herkunft und individuellen Voraussetzungen nehmen wir als einzigartiges, von Gott bejahtes Individuum wahr, das durch die Mitarbeitenden Zuwendung und Respekt erfährt.

Von Geburt an ist ein Kind auf Sicherheit und Zugehörigkeit durch sichere Bindungen und Beziehungen angewiesen und gleichzeitig auf vielseitige Möglichkeiten zur selbständigen Entwicklung und des über sich Hinauswachsens.

Die Erfüllung dieser geradezu gegenläufigen Bedürfnisse des Kindes wird von allen Mitarbeitenden in der Kindertagesstätte als Grundvoraussetzung für Bildung und Lernen und Lebensfreude reflektiert und umgesetzt. Dazu gehört auch, dass die Kindertagesstätte als ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld dazu beiträgt, dass das einzelne Kind, wie in der UN-Kinderrechts-Konvention beschrieben, ein Höchstmaß an Gesundheit erreichen kann.

In unserer evangelischen Kindertagesstätte nehmen wir die Verantwortung ernst, Kinder in der entwicklungsbedeutsamen frühen Kindheit dabei zu begleiten, sich selbst aktiv ihr Bild von sich selbst und von der Welt zu machen.

Räume – Gestaltung und Material

Raum für Kinder in unserer Kindertagesstätte bietet sowohl der umbaute Innenraum als auch das Außengelände.

Sämtliche Spielbereiche stehen allen Kindern zur Verfügung. Jedes Kind nutzt sie selbstbestimmt, entscheidet selbst über Spielpartner, - Inhalt und Dauer.

Alle Spielbereiche, drinnen und draußen, stellen pädagogisch konzipierte Bereiche dar. Alle Spiel-Räume werden entsprechend der Bedarfe der einzelnen Zielgruppen evaluiert und weiterentwickelt.

Die Gestaltung und Ausstattung der Räume als bewusst geschaffene Spiel- und Lernorte fordern die Kinder zu einem vielfältigen Tun heraus. Dafür bieten sie den Kindern unterschiedliche Möglichkeiten der Interaktion, ob in einer großen Gruppe, in kleinen Gruppen oder auch nur mit einer Partnerin oder einem Partner. Damit stärkt die Raumgestaltung soziales Lernen.

Die Spielbereiche bieten allen Kindern entsprechend ihres Alters, Geschlechtes, kulturellen Hintergrundes und Entwicklungsstandes Bildungsanregungen, Möglichkeiten der Beteiligung (Gestaltung, Veränderung, Materialangebot) in allen Ausprägungen von Interessen und Themen. Fachkräften und Eltern bieten sie erwachsenengerechte Ausstattung und flexibles Mobiliar für unterschiedliche Anforderungen im Tagesablauf, z.B. zum Aufenthalt während der Eingewöhnung des Kindes.

 

Die Kinder werden durch die Bereitstellung und Präsentation der Beschäftigungsangebote soeie der Alltagsthemen angeregt, selbst tätig zu werden.

 

Besonders bei den jüngsten Kindern findet Lernen und Gehirnentwicklung immer in Verbindung mit Bewegung statt. Perspektiv-Wechsel durch unterschiedliche Höhen in den Spielbereichen regt die Weiterentwicklung des Denkens und des Erfahrungsschatzes an.

Deshalb setzen wir in allen Spielräumen bewegungsanregende Materialien ein, die das ganzheitliche Lernen unterstützen. (Konzepte: Emmi Pikler, Elfriede Hengstenberg)

Bei der Gestaltung und Ausstattung der Spielbereiche drinnen und draußen binden wir die Kinder altersgemäß mit ein; von den Fachkräften gemeinsam mit Kindern umgesetzte Veränderungen geben den Kindern den Impuls, ihre Bedürfnisse einzubringen.

Wir setzen bewegliches und flexibel nutzbares Mobiliar ein, damit die Kinder auch eigenständig Veränderungen vornehmen können.

Für Mitarbeitende und Eltern stehen Räumlichkeiten mit einer erwachsenengerechten Ausstattung für die jeweiligen Zwecke bereit (Büro/ Sitzungsraum). In den Räumen der Kinder setzen wir ebenfalls erwachsenengerechtes Mobiliar ein.

Für Eltern steht im Bürobereich einen Raum zur Verfügung, wo sie notwendige Informationen erhalten oder sich zum Beispiel während der Eingewöhnungszeit vorübergehend aufhalten können. Zudem haben Eltern die Gelegenheit, sich beim Abholen der Kinder an festgelegten Plätzen (bereitgestellte Sitzgelegenheiten im Außengelände) zu informellen Treffen zusammen zu finden.

Personal – Grund- und Zusatzqualifikation

Bei jeder Stellenbesetzung treffen wir die Auswahl der neuen Fachkräfte aufgrund der Qualifikation entsprechend der aktuellen Fachkräftevereinbarung des Landes.

Unsere Personalbesetzung beträgt aktuell 7,97 Stellen, davon 0,33 Stellenanteile Leitungszeit.

Unsere Hauswirtschaftskraft unterstützt die notwendigen hauswirtschaftlichen Aufgaben im Tagesablauf (Mittagessen, Wäsche, Hygiene) mit 21,25 Wochenstunden, die Reinigungskraft ist 22 Stunden pro Woche im Einsatz.

Unsere Schwerpunkte „Kinder unter 3 Jahren“, "offene Arbeit" und "Ausbildung" finden sich im Stellenplan wieder

(Fachkraft für Offene Arbeit, Praxisanleitung).

Entsprechend der Bedarfe der Einrichtung und der persönlichen Interessen und Schwerpunkte werden weitere Qualifikationen und Fortbildungen belegt: Praxisanleitung, Naturpädagogik, Eingewöhnungskonzepte etc.

Ein Abgleich zwischen Soll und Ist findet bei jeder Neubesetzung statt und ist Grundlage für das Anforderungsprofil und die evtl. Ausschreibung. Einmal jährlich evaluiert der Kitaausschuss im Rahmen seiner Sitzungen die Stellenbesetzung.

 

Unser Leistungsangebot

  • Öffnungszeiten

Unsere Öffnungszeit wird entsprechend der angemeldeten Bedarfe der Familien durch den Dienstplan geregelt. Wir bieten für jedes Kind bis zu 9 Stunden täglicher Betreuungszeit im Zeitrahmen von 7.30 bis 16.30 Uhr oder von 8.30 bis 17.30 Uhr an. Die Eltern geben uns dafür ihren regulären Bedarf der täglichen Betreuungszeit an.

  • Betreuungsarten

Wir bieten 36 Plätze für Kinder bis zum Alter von 3 Jahren. Davon sind 12 Plätze für einjährige Kinder vorgesehen.

Dreijährige Kinder betreuen wir im Einzelfall für einige Wochen weiter bis zum Wechsel in eine andere Kindertagesstätte, die die Kinder bis zur Einschulung begleitet. Dabei bleiben wir eng im Austausch mit den Eltern - das Wohlergehen des einzelnen Kindes (z.B. bei Mangel von Peers) bildet die Grenze für eine Verlängerung des Betreuungsvertrages.

Aufgaben der Fachkräfte

Bildung findet in allen Alltags-Situationen statt, am Esstisch, am Wickelplatz, im Schlafraum und in den vielfältigen Spiel- und Bewegungs-Orten. Betreuung und Bildung sind daher untrennbar miteinander verwoben.

Mit steigendem Alter der Kinder differenzieren sich die Interessen, Anforderungen, Möglichkeiten und Verantwortungsbereiche weiter aus. Eine Abgrenzung zwischen verschiedenen Bildungsthemen wird im Sinne der Vielschichtigkeit und Komplexität von Bildungsprozessen der Kleinstkinder vermieden.

Auch die religiöse und christliche Bildung findet nicht losgelöst von anderen Bildungs- und Lebensthemen statt, sondern ist durch viele Facetten in die allgemeine Lebens- und Bildungsgestaltung unserer ev. Kindertagesstätte eingebunden. Bei einzelnen Aktivitäten stehen religiöse und christliche Inhalte eindeutig im Vordergrund (religionspädagogische Angebote und Feste).

Bildung vollzieht sich wesentlich als Selbstbildungsprozess des Kindes, der von Anfang an sowohl auf sinnlicher, als auch auf kognitiver und emotionaler Ebene geschieht.

Von unseren Mitarbeitenden wird diese Selbstbildungsarbeit durch eine bewusste und reflektierte Beziehungsgestaltung zum Kind unterstützt, begleitet durch das Wahrnehmen seiner Bedürfnisse und das Herausfordern seiner Entwicklungsfreude in Anknüpfung an seine Interessen und Fähigkeiten.

Die Qualität der Bildungsprozesse steuern die Fachkräfte zusätzlich durch Raumgestaltung, Materialangebot, Gruppen- Tages- und Beziehungsstrukturen.

Auf der Grundlage der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz und angeregt durch die Aufarbeitung von fachlichen Impulsen und wissenschaftlichen Erkenntnissen ermöglichen wir in unserer Kindertagesstätte allen Kindern entwicklungsangemessene Bildungserfahrungen. 

Bildungsarbeit verstehen wir als achtsame Begleitung von Mädchen und Jungen auf deren Weg

•           zur eigenen Identität

•           zu einem gelingenden Miteinander

•           des selbstständigen Forschens und Entdeckens

•           zu tragfähigen und zukunftsweisenden Bildern von der Welt

Interkulturelle und interreligiöse Arbeit unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen

Bereits bei der Aufnahme eines neuen Kindes besprechen die Fachkräfte mit den Eltern gezielt kulturelle Hintergründe der Familien, z.B. Erziehungsziele, Umgangsweisen mit dem Kind, Strukturen der Familien, Glaube.

Wir erleben in unserer Kindertagesstätte Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtungen. Einige Familien gehören keiner Religionsgemeinschaft an. Viele Familien sind unsicher im Umgang mit Religion und Glauben oder lehnen sie ganz ab.

Unterschiede bereichern unsere Gemeinschaft, sie bringen immer neue Veränderungen mit sich. Wir begegnen allen Menschen, die am Leben in unserer Einrichtung teilnehmen, gleichermaßen wertschätzend.

Wir greifen in unserer pädagogischen Arbeit mit Kindern und Eltern die gesellschaftlich und kulturell prägenden Feste und Gebräuche auf.

Bei erzieherischen und Lebens-Fragen bieten die Fachkräfte den Familien Beratung und Unterstützung an.

Bildung von Kindern ist in erster Linie Selbst-Bildung. Wir binden die Kinder ein bei der Gestaltung unseres Alltags, der Spielbereiche, der Abläufe. Die Kinder sind dabei selbst aktiv und nehmen Herausforderungen an für ihre Entwicklung und Bildung. Mit Freude erleben die Kinder das gemeinsame Tun.

Religiöse Bildung findet vorrangig im Alltag statt: das Miteinander in unserer Kindertagesstätte ist Vorbild für christliches Leben. Symbole, die bestimmte Glaubensrichtungen kennzeichnen, wecken Neugier. Kinder stellen interessiert Fragen. Die Fachkräfte bieten den Kindern durch Bücher, Erzählen, Philosophieren die Möglichkeit, unterschiedliche Vorstellungen und Glaubensrichtungen kennen zu lernen.

Durch Bücher, Lieder, in religionspädagogischen Kreisen mit dem/r Bezirkspfarrer/in und bei Festen und Feiern lernen Kinder die christliche Religion sowie je nach Anlass andere Glaubensrichtungen kennen; die Teilnahme an religionspädagogischen Kreisen ist für alle interessierten Kinder unterschiedlicher Glaubensbekenntnisse freiwillig.

Für die Familien stellen wir Elternangebote bereit, bei denen die Bezirkspfarrerin biblische Geschichten kindgerecht aufbereitet. Sie bietet den Eltern dadurch Unterstützung, ihren individuellen familiären Weg bei der Suche nach Halt im Glauben zu gestalten.

Unterschiedlichkeit findet nebeneinander statt. Kinder erzählen von Erkenntnissen und Erfahrungen und erfahren Hintergründe. Die Fachkräfte erarbeiten altersentsprechend gemeinsam mit den Kindern Sachwissen über verschiedene kulturelle Gebräuche, zum Beispiel zu aktuellen Festen. Einzelne Themen werden aufgearbeitet, dabei wird ein Grundwissen über eigene und fremde Kulturen angebahnt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede stehen wertfrei nebeneinander.

Pädagogische Aspekte

Wir verfolgen in unserer Kindertagesstätte das Konzept der Offenen Kindergartenarbeit. Es bietet in der alltäglichen Arbeit die weitestgehenden Möglichkeiten für die Kinder, in ihren Interessen und Themen selbstwirksam zu sein. Die Fachkräfte können dadurch die individuellen Schwerpunkte jedes einzelnen Kindes beobachten, seine aktuellen Bedürfnisse erkennen und die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, um die Selbst-Bildung des Kindes zu unterstützen und es auf dem Weg seiner individuellen Entwicklung zu stärken.

Eingewöhnung

Die kindzentrierte Eingewöhnung jedes einzelnen Kindes ist uns ein zentrales Anliegen, da der erste Übergang von der Familie in ein fremdes Beziehungssystem die Persönlichkeitsentwicklung stark beeinflusst und bei gutem Verlauf eine verlässliche Basis bilden kann für das lebenslange Lernen des Menschen.

In Begleitung eines Elternteils gestalten die Fachkräfte jede einzelne Eingewöhnung entsprechend den durch das Kind gesteuerten Schritten des Kennenlernens - Eingewöhnens - Trennens vom Elternteil bis zur Integration in den KiTa-Alltag.

Dazu wenden die Fachkräfte unterschiedliche Modelle aus der Fachwissenschaft an: Berliner Eingewöhnungsmodell - Münchener Eingewöhnungsmodell. Die Eingewöhnungsmodelle werden entsprechend der aktuellen Situation der Einrichtung und der aufzunehmenden Kinder in einer einzelnen Eingewöhnung (eine Fachkraft, ein Kind mit Elternteil) oder in der Peer Group  (Kleingruppe - 2-3 Kinder mit begleitendem Elternteil sowie 2-3 Fachkräften) umgesetzt.

Alle Modelle nehmen zunächst den Beziehungsaufbau zu Fachkräften und den anderen Kindern in den Fokus, bevor die Trennung vom Elternteil eingeleitet wird.

Die Eingewöhnung kann - abhängig von den Schritten des Kindes – ca. 8 Wochen andauern.

Beobachtung und Dokumentation

Zentrale Aufgabe der Fachkräfte im Tagesablauf ist die Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung und (Selbst-) Bildung jedes einzelnen Kindes. Sie dient als Grundlage für die regelmäßigen Entwicklungsgespräche mit den Eltern des Kindes sowie zur Erstellung des Portfolios für jedes einzelne Kind, das sich dadurch langfristig ein Bild von sich selbst in Bezug auf seine Lern- und Bildungsthemen sowie seine Lernwege machen kann.

 

 

Die Fachkräfte nutzen dazu Strukturen und Beobachtungsinstrumente:

  • zeitliche Struktur: Regelmäßige, über das Jahr verteilte Beobachtungsfenster für jedes einzelne Kind,
  • Beobachtungsinstrumente: Soziogramm, Tagesablauf, Spielgeschichten, Fotodokumentation, Leuvener Engagiertheitsskala.

 

 

Partizipation – Beteiligung, Mitbestimmung und Beschwerde von Kindern

Partizipation ist die Grundlage für die Entwicklung zu einem Demokratischen Verständnis des Miteinanders. Es bedeutet in unserer Kindertagesstätte, dass Kinder an allen relevanten Themen des Zusammenseins teilhaben.

Partizipation beruht zuallererst auf Information: nur wer Bescheid weiß, kann sich kompetent entscheiden.

Wir führen die Kinder altersentsprechend an Informationen heran. Zunächst sind es vor Allem bildliche Informationen, wir unterstützen dadurch ebenfalls die verbale Entwicklung - das passive und aktive Sprachvermögen.

Die Signale zum Wohlbefinden und der Bedürfnisse des einzelnen Kindes werden durch die Fachkräfte gezielt beobachtet, dokumentieret und reflektieret.

Sie geben uns Einblick in die Befindlichkeit des Kindes - sie bilden seine Meinung ab.

Bei allen Veränderungen binden wir die Kinder ein, die Fachkräfte verbalisieren, was geschieht, beantworten Fragen, erklären. Anliegen der Kinder werden zeitnah einbezogen. Die Kinder erleben, dass ihre Bedürfnisse und Wünsche aufgenommen werden und zur Gestaltung des Alltags beitragen - sie erleben sich als selbstwirksam.

             gleich                     gerecht                  Teilhabe

 

 

 

 

 

 

 

 

Tagesablauf

Der Tagesablauf bietet den Kindern Orientierung durch verlässliche Strukturen:

Ankommen - Freispiel / Frühstück/ Pflege - Mittagessen - Mittagsschlaf - Aufwachen/ Freispiel, Pflege + Nachmittagssnack / Abholzeit

  • Ankommen - Freispiel / Frühstück

Nach dem Ankommen am Morgen begleiten die Fachkräfte das Freispiel in den Spielbereichen, daneben wird das Frühstück angeboten, das jedes Kind entsprechend dem persönlichen Hungergefühl zu sich nimmt. (Zeitpunkt, Menge, Auswahl)

Bei der Verpflegung setzen wir die Richtlinien der DGE für Gemeinschaftsverpflegung in Kindertagesstätten um. Dabei achten wir im Rahmen der Kooperation mit dem Caterer (Bistro der CGM) auf einen möglichst hohen Anteil an Vollkornprodukten, biologisch angebauten und regional produzierten Waren. Wir nehmen am Schulobst- und Schulmilch-Programm des Landes teil, zusätzlich stocken wir das Angebot an Obst und Gemüse für das tägliche Frühstück und den Nachmittags-Imbiss durch eigenen Einkauf von Bio-Produkten auf. Eltern unterstützen das Angebot am Montag durch das Mitbringen einer Portion Obst oder Gemüse.

  • Pflege - Mittagessen - Mittagsschlaf

Die Pflege, das Essen und das Schlafen werden für jedes Kind entsprechend dem Wissen um seinen individuellen Bedarf von den Fachkräften unterstützt, begleitet und umgesetzt. Dabei wird das Schlafen - auch am Vormittag - von Fachkräften betreut.

Ab 11 Uhr steht das Mittagessen bereit. Tischgruppen von bis zu 6 Kindern werden von je einer Fachkraft begleitet. Jedes Kind entscheidet aufgrund seiner persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben: wann/ was/ wie viel/ wovon/ mit wem/ an welchem Platz/ wie lange/ wie oft es essen möchte.

Auch die tägliche Verpflegung bei der Ganztages-Betreuung gestalten wir als Bildungsbereich, in dem jedes Kind individuelle Schwerpunkte, Themen und Interessen verfolgt.

Wir unterstützen das Selbst-Tun der Kinder durch die Raumgestaltung, Organisation und Materialauswahl sowie die Bebilderung der grundlegenden Strukturen.

(< Waschplatz: feuchte Lappen zur Gesichts- und Hände-Reinigung nach dem Essen)

 

Der Mittagsschlaf beginnt für die meisten Kinder bald nach dem Mittagessen, nach und nach begleiten die Fachkräfte sie zum Schlafbereich, in dem jedes Kind seinen festen Platz und seine persönliche Ausstattung vorfindet.

Die Kinder werden bei allen Abläufen alters- und entwicklungsentsprechend eingebunden, sie nehmen teil und wachsen immer mehr in das selbsttätige Handeln bei der Vor- und Nachbereitung von Pflege, Essen und Schlafen sowie bei der Raumgestaltung.

Raumgestaltung, Materialauswahl und pädagogische Vereinbarungen zur Umsetzung unterstützen die Selbsttätigkeit des Kindes, mit dem Ziel der Entwicklung einer kompetenten und selbstverantwortlichen Persönlichkeit.

Übergänge

Die Transitions- Forschung betont die lebenslangen Einflüsse auf die Persönlichkeitsentwicklung durch das Erleben und Bewältigen des ersten Überganges eines Kindes von der Familie in die öffentlichen Betreuungssysteme.

Übergänge erfordern Fähigkeiten der Resilienz: der Mensch mobilisiert seine Kräfte und Stärken. Ziel einer guten Übergangsgestaltung ist es, emotionale Belastungen zu bewältigen und Brüche zu vermeiden, sodass die individuellen Übergänge zur Stärkung persönlichen Entwicklung beitragen. Gut bewältigte Übergänge erweitern die Resilienz des Kindes.

Alle Übergänge im Verlauf des Tages, der Wochen/ Monate und der Jahre werden in unserer Einrichtung individuell begleitet. Dabei sind die unterschiedlichen Voraussetzungen jedes einzelnen Kindes Grundlage für die Gestaltung der Übergänge; das Kind bestimmt Zeitpunkt, Tempo und Wege, z.B. bei der Eingewöhnung in die Einrichtung.

Wir nehmen die Beobachtungen der Fachkräfte zum Anlass, jedem Kind zum individuell passenden Zeitpunkt die nötigen Freiräume/ Herausforderungen und die Unterstützung bereit zu stellen. Dabei stehen die Mikro-Übergänge im Tagesablauf (Spiel> Essen> Schlafen> Wechsel der Fachkräfte etc.) ebenso im Fokus wie größere Übergänge (Wechsel der Einrichtung).

Bei den Übergängen wird die Zusammenarbeit aller Beteiligten gepflegt. Deren Bedürfnisse sind durchgehend Grundlage für die Abfolge und konkrete Gestaltung der Schritte sowie und die zu bearbeitenden Themen.

Die grundsätzliche Gestaltung von Übergängen ist in Teamsitzungen vereinbart und wird laufend reflektiert und weiterentwickelt (z.B. Abschied aus der Kinderkrippe).

Beziehungsvolle Pflege

ist eine pädagogische Kernaufgabe.

„Die Berührung ist das Fundament jeder Beziehung, der Beziehung zu anderen und zu sich selbst.“ - Emmi Pikler

Pflegesituationen, wie Wickeln, Reinigen des Gesichtes, Nase putzen etc. ziehen sich durch den gesamten Tagesablauf.

Elementare Bedürfnisse wie Essen, Pflege, Geborgenheit, Schlaf werden direkt und zeitnah befriedigt.

Alle Fachkräfte pflegen einen wertschätzenden, respektvollen und empathischen Umgang mit dem einzelnen Kind: beim Wickeln, bei der Nahrungsaufnahme (Füttern und Essen) sowie beim An- und Ausziehen. Dabei beachten sie die Aspekte des Kinderschutzes: alle Handlungen werden sprachlich angekündigt und begleitet; alle Handlungen benötigen das Einverständnis des Kindes; jedes Kind wird entsprechend seiner Fähigkeiten mit einbezogen.

Wir vermitteln dadurch jedem Kind ein umfassendes Gefühl der Sicherheit, Verbundenheit und Zugehörigkeit in der Welt.

Bezugspersonen des Kindes übernehmen die intimen Pflegesituationen. Die behutsame Annäherung an die intime Pflegesituation wird im Verlauf der Eingewöhnung angegangen. Die Entscheidung darüber, welche der Personen die Pflegesituation begleitet, übernimmt das Kind. Die Fachkräfte begleiten ihre Handlungen sprachlich. Pflegesituationen finden eins-zu-eins mit einzelnen Kindern statt. 

Die Fachkräfte kennen und berücksichtigen die Pflegegewohnheiten und individuellen Eigenheiten jedes Kindes. Sie begleiten die Abläufe mit liebevoller Sprache. Sie gestalten die Situationen gemeinsam mit dem Kind, orientiert an seinem Tempo und seinen Fähigkeiten. So lassen sie das Kind seine eigene Wirksamkeit spüren und sein positives Selbstkonzept wachsen.

Das Kind erfährt Pflegesituationen als sinnliches, angenehmes Erlebnis, dadurch entwickelt es ein positives Bild seines Körpers und seiner Bedürfnisse und erweitert seinen selbstständigen Umgang damit. Als immer wieder kehrende Situationen im Alltag unserer Kindertagesstätte geben sie dem Kind den notwendigen Beziehungsrückhalt, um anschließend die Welt und sich selbst weiter zu erkunden. Bei der atmosphärischen Gestaltung achten wir darauf, dass sich die begleitenden Mitarbeitenden die benötigte Zeit und den geschützten Rahmen für das einzelne Kind nehmen. Pflegesituationen werden responsiv und anregend gestaltet und sind dadurch selbst ein intensives Entwicklungs- und Lernfeld.

Sicherung des Kindeswohls

In unserer Einrichtung verbringen die Kinder von jüngstem Alter an den größten Teil ihres Lebens, insbesondere auch aufgrund des Ganztagesangebotes für alle unserer Kinder.

Wir leben in unserer Kindertagesstätte eine Kultur der Achtsamkeit und des Respektes. Die Kindertagesstätte trägt Mitverantwortung für das gesunde und geschützte Aufwachsen von Kindern und ist einem präventiven Kinderschutz verpflichtet.

Kinder, die selbstbewusst sind und die sich wertgeschätzt fühlen, sind besser vor Gefährdungen geschützt. Die pädagogischen Fachkräfte setzen sich mit den Rechten der Kinder auseinander und unterstützen die Mädchen und Jungen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Die oben genannte pädagogische Haltung der Partizipation ist Teil der Prävention in diesem Sinne.

Für unsere Kindertagesstätte ist ein Kinderschutzkonzept erarbeitet, in dem die Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt sowohl innerhalb der Einrichtung (Erwachsene – Kinder, Kinder – Kinder) als auch im persönlichen Umfeld des Kindes beschrieben sind. Das Konzept dient unserem Träger und den Mitarbeitenden als Orientierung sowie als Instrument zur Reflexion und Umsetzungskontrolle.

Zum Schutz des Kindeswohls beschreibt das Kinderschutzkonzept die vorgegebenen Abläufe, benennt die Formulare zur Dokumentation, Reflexion und Bewertung von Gefährdungen sowie die Schritte der Bearbeitung (z.B. gesetzliche Meldepflichten). Beobachtungsinstrumente zur Einschätzung von Gefährdungen des Kindeswohls werden im Falle von Verdachtsmomenten eingesetzt.

Die Belehrung zum Kinderschutz in unserer Einrichtung ist Teil der jährlichen Belehrungen aller Mitarbeitenden in unserer Kindertagesstätte.

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern

Die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten ist ein Grundanliegen der Arbeit in unserer Kindertagesstätte. Zum Wohl des Kindes gestalten wir die Beziehung zwischen den Eltern und den Mitarbeitenden der Kindertagesstätte im Sinne einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.

Die Arbeit in unserer Kindertagesstätte unterstützt die Familien in ihrer Lebenssituation und ergänzt sie in ihrer Erziehungsverantwortung. Unsere Arbeit orientiert sich deshalb an den Bedürfnissen und Lebenslagen der Kinder und ihrer Familien.

Die pädagogischen Fachkräfte begegnen allen Eltern und Familien mit Wertschätzung, Offenheit und Achtung.

Den Dialog mit Eltern führen wir sensibel vor dem Hintergrund ganz unterschiedlicher Kulturen und Familienstrukturen; die individuellen Bedarfe werden mit der Planung der Arbeit in der Kindertagesstätte verknüpft. Eltern können sich je nach ihren Möglichkeiten mit ihrem Lebenshintergrund aktiv in die Planung und Gestaltung der Arbeit einbringen, z.B. mit ihrer beruflichen Professionalität.

Eltern können Räume und Zeiten in der Einrichtung nutzen, um Kontakte aufzubauen, untereinander Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Interessen zu entwickeln. Wir bahnen gezielt Kontakt unter den Eltern an.

Eltern und pädagogische Fachkräfte setzen sich durch Information und Austausch gemeinsam mit allgemeinen, religiösen und kulturellen Erziehungs- und Bildungsthemen auseinander und sensibilisieren sich gegenseitig für verschiedene Haltungen und Meinungen.

Im Mittelpunkt von Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangeboten für Eltern stehen das Kind und seine Entwicklung und seine Gesundheit.

Neben den regelmäßig stattfindenden Entwicklungsgesprächen bieten Tür- und Angelgespräche oder kurzfristig vereinbarte Gespräche die Möglichkeit einer individuellen Elternbegleitung und –Beratung. Dieses schließt auch Empfehlungen zum Kontakt zu anderen Fachstellen oder weiteren Informations- und Beratungsmöglichkeiten ein.

Vernetzung und Einbindung in das

Gemeinwesen

Die Ev. Kindertagesstätte CompuGroup ist Teil der Kirchengemeinde Koblenz-Lützel und erfüllt eine wichtige Rolle im Gemeinwesen. Die Gemeinde positioniert sich durch die Trägerschaft für unsere betriebliche Einrichtung in Richtung der Unterstützung von Familien bei der Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit.

Als Nahtstelle zwischen Kirche und Gesellschaft eröffnet unsere Kindertagesstätte Familien kirchlichen Raum mit erfahrbarer Lebens- und Glaubenshilfe. Im Zusammenwirken mit der Kirchengemeinde, mit kirchlichen und nicht kirchlichen Institutionen, sowie mit Behörden, Vereinen und Personen in der Region erweitert die Kindertagesstätte das Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot am Arbeitsplatz zum Wohl der Kinder und ihrer Familien.

Sie unterstützt das Zusammenleben - auch hier vor Ort am Arbeitsplatz der Eltern - und erleichtert den Zugang zu anderen Institutionen.

Im Leitbild sowie in der Konzeption der Kirchengemeinde ist die Arbeit der Kindertagesstätte verankert, in der Konzeption der Kindertagesstätte nehmen wir Bezug auf das Leitbild der Kirchengemeinde.

Gemeinsame Projekte und Formen der Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und der Kirchengemeinde werden entwickelt und vereinbart (Jahreskalender); der Kita-Ausschuss reflektiert die Zusammenarbeit und wertet sie aus. Das Presbyterium der Kirchengemeinde ist über Veränderungen und besondere Aktivitäten der Kita informiert (Protokolle, Beschlüsse zu Personalthemen, Information durch Leitung).

Die Kindertagesstätte feiert mit der Gemeinde Gottesdienste und Feste; Vertreter/innen von Träger und Kirchengemeinde sind bei ausgewählten Veranstaltungen und Aktivitäten der Kindertagesstätte vertreten (Elternausschuss, Elternversammlung, Themenabende, Sommerfest).

Leitung und Mitarbeitende sind über die familienergänzenden und familienunterstützenden Angebote in Kirche und Gemeinwesen informiert (Gemeindebrief, Beratungsangebote: Sammler mit Materialien) - Eltern und Kinder werden zu Angeboten in der Kirchengemeinde eingeladen.

Beschwerdeverfahren

Beschwerden/ Kritik sind uns sehr wichtig, denn sie weisen auf Themen hin, die innerhalb des Fachkräfte-Teams evaluiert und weiterentwickelt werden sollen. Sie tragen somit zur Entwicklung unserer Qualität bei.

  • für Kinder

Kinder unter 3 Jahren äußern Beschwerden selten auf verbale Art. Sprach- und Abstraktionsfähigkeit sowie ihre Lebenserfahrung reichen dazu noch nicht umfassend aus.

Die Fachkräfte übernehmen aufgrund ihrer Beobachtungen bei der Altersgruppe bis zu 3 Jahren Vermittlerfunktion; sie tragen Beschwerden der Kinder zur Reflexion bei.

Alle Meinungsäußerungen der Kinder (Stressreaktionen wie Weinen, Rückzug, Aggressionen zählen ebenso dazu wie ein klares "Nein" oder das Äußern eigener Meinungen- "100 Sprachen der Kinder" (Reggio)) nehmen wir als Rückmeldung zu ihrem persönlichen Wohlbefinden und ihren Bedürfnissen wahr.

Die Beobachtungen der Stimmungsäußerungen der Kleinstkinder sind Anlass, alle Bedingungen in unserer Einrichtung (Alltags- Situationen, Übergänge, Abläufe, Organisation etc.) zu reflektieren, um sie entsprechend der Bedürfnisse aller Beteiligten weiterzuentwickeln.

  • für Eltern

Das Beschwerdeverfahren in unserer Kindertagesstätte ist schriftlich festgelegt.

Sie werden schriftlich dokumentiert und innerhalb des pädagogischen Teams diskutiert mit dem Ziel, die Gründe für die Beschwerde abzustellen.

Die Beschwerdeführenden erhalten Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.

  • für Mitarbeitende

Im Fall einer Beschwerde von Mitarbeitenden ist das Verfahren mit dazugehöriger Dokumentation analog des Umganges mit Beschwerden von Eltern festgelegt.

Es sind beschrieben: schriftliche Formulierung der Beschwerde, Verantwortlichkeiten, Weiterleitung, Rückmeldung, Ermittlung der Zufriedenheit des/r Beschwerdeführenden, Dokumentation, jährliche Auswertung.

Bearbeitungsstrategien, wie kollegiale Beratung, Konfliktgespräch mit Mediator-Begleitung, Einzelgespräche werden gemeinsam mit den Beschwerdeführenden ausgewählt.

Sicherung der Erziehung, Bildung und Betreuung bei Personalausfall

In unserer Einrichtung werden Überschneidungen von Abwesenheiten (Urlaub, Fortbildungen etc.)  weitestgehend vermieden. Dazu planen wir Ausfallzeiten, wie Urlaube und Fortbildungen, am Ende des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr - wir stimmen den Personaleinsatz mit der anfallenden Arbeit ab.

Wünsche der Mitarbeitenden werden angemessen berücksichtigt.

Über verfügbare geeignete Vertretungskräfte führen wir eine Liste; diese wird laufend aktualisiert. Den Einsatz von Nicht-Fachkräften als Vertretung handhaben wir entsprechend der Landes-Vorgaben.

Die schriftliche Jahresplanung der Kindertagesstätte (Termine der Kita: Urlaub und Fortbildungen der Mitarbeitenden, Feste, Schließtage) wird regelmäßig fortgeschrieben und kommuniziert.

Abwesenheiten werden gemeinsam mit der Leitung geplant; im Anschluss nimmt jede Fachkraft die Beantragung anhand der bereitgestellten Formulare vor; die arbeitsrechtliche Genehmigung erfolgt durch den Träger.

Wann und ob eine Vertretung durch interne oder externe Kräfte erfolgt oder ob eine Reduzierung des Leistungsangebotes stattfindet ist durch den Träger anhand des "Maßnahmenplans für Personalausfall" geregelt und mit den Behörden kommuniziert. Die Maßnahmen von Reduzierung des räumlichen Angebotes bis über die Reduzierung der Betreuungszeiten bis hin zur Schließung der Kindertagesstätte sind beschrieben, sie werden anhand des Fachkraft-/ Kind-Schlüssels und der pädagogischen Erfordernisse je nach aktueller Situation angewandt.

Die Regelungen unseres Maßnahmenplans bei Personalausfall stellen den Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag sicher und garantieren die Umsetzung der arbeitsrechtlichen Anforderungen.

Der "Maßnahmenplan bei Personalausfall" liegt allen Eltern bereits bei der Aufnahme vor und wird im Vertragsgespräch erklärt. Die Regelungen bezüglich Vertretungskräften oder Reduzierung des Leistungsangebotes sind den Eltern bekannt.

Qualitätssicherung und - entwicklung

Unser Qualitätsmanagement-System (schriftliche und verständliche Festlegung aller Prozesse und Vorgaben, aller Vereinbarungen und Ausarbeitungen) sichert die kontinuierliche Weiterentwicklung und die schnelle Anpassung auf sich verändernde Strukturen.

Dabei berücksichtigen wir die Perspektiven der unterschiedlichen Zielgruppen bzw. interessierten Kooperationspartner; Vorgehensweisen von externen Anbietern, die Leistungen für unsere Kita erbringen.

Verantwortlichkeiten im Team werden festgelegt und klar kommuniziert.

Folgende das Qualitätsmanagement sichernden Prozesse werden regelmäßig durchgeführt:

interne Audits - Managementbewertung - Organigramm - Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen

Träger und Leitung sind verantwortlich für die Umsetzung der Prozesse und Verfahren; das gesamte Team ist in die Weiterentwicklung und Verbesserung einbezogen.

Die Festlegungen unseres Qualitätsmanagements (Prozesse, Verfahren und Arbeitsmaterialien, die für unsere tägliche Arbeit entwickelt werden) erleichtern und unterstützen diese und sind implementiert in den täglichen Arbeitsablauf.

Beauftragungen unterstützen die Umsetzung: QM-Beauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Hygienebeauftragte, Kinderschutzbeauftragte. Die Beauftragten sind angemessen geschult.

Unser Kita-QM-Handbuch

Auf Grundlage des Bundesrahmenhandbuches BETA (Bundesverband evangelische Tageseinrichtungen) hat die Kindertagesstätte ein Qualitätsmanagementhandbuch erarbeitet. Darin werden alle Prozesse beschrieben, die im Bundesrahmenhandbuch für das Evangelische Gütesiegel BETA beschrieben sind. Träger, Leitung und alle Mitarbeitenden der Einrichtung sind beim Erarbeitungsprozess, der regelmäßigen Überprüfung und der Weiterentwicklung einbezogen.

Angepasste/ veränderte Prozesse werden vom Träger für die Umsetzung freigegeben:

Kitaausschuss: Kernprozesse (Kinder und Eltern)

Presbyterium: Führungsprozesse, Unterstützungsprozesse (Kooperationen, Hauswirtschaft etc.)

Freigabebeschlüsse werden in der Kita archiviert und fortlaufend dokumentiert.

Interne Kommunikation

Um die Bedürfnisse der Kinder und Eltern weitestgehend zu berücksichtigen stehen für alle Mitarbeitenden sowie für Leitung und Träger die dazu notwendigen Informationen im Alltag bereit. Die Mitarbeitenden führen ein "Übergabebuch", in dem tagesaktuelle Informationen und Absprachen festgehalten sind.

  • wöchentliche Teamgespräche und Dienstbesprechungen sind festgelegt; Protokolle sichern die Informationen für Mitarbeitende, die nicht an Besprechungen teilgenommen haben. Themen und Anliegen von Mitarbeitenden bringen diese schriftlich oder mündlich ein, die Bearbeitung wird geklärt
  • Für die Kommunikation zwischen Leitung und Stellvertretender Leitung stehen wöchentliche Besprechungszeiten fest
  • Arbeitsaufträge und deren Erledigung werden dokumentiert
  • Emails werden täglich durch die Leitung/ stellv. Leitung abgerufen und bearbeitet

Darüber hinaus sind anlassbezogene Informationsketten festgelegt (z.B. für Notfälle).

Der die interne Kommunikation betreffende Schutz wird gewahrt.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

I. Europäische Ebene

UN-Kinderrechtskonvention

Übereinkommen über die Rechte des Kindes (von1989)

II. Bundesebene

2. Sozialgesetzbuch (SGB) vom 26.06.1990

2.1 Achtes Buch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG

Die wesentlichen Paragraphen für den Bereich Kindertageseinrichtungen

§8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§§22 - 24a Grundsatze der Förderung

§45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung

§47 Meldepflichten

§72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

§80 Jugendhilfeplanung

2.1.1 Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) - Dezember 04 (mit den darin enthaltenen Änderungen des SGB VIII)

2.1.2 Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfe-Weiterentwicklungsgesetz - KICK) - September 05 (mit den darin enthaltenen Änderungen des SGB VIII)

2.1.3 Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz –BKiSchG) Dezember 2011

2.2 Sozialgesetzbuch (SGB)

2.2.1 Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

2.2.2 Zwölftes Buch (SGB XIl) Sozialhilfe vom 27.12.2003

2.3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) insbesondere §§ 1626, 1631, 1666

 

2.4 Andere Gesetze und Verordnungen

2.4.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG)

2.4.2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

2.4.3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

2.4.4 Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)

2.4.5 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG, BGBl, Juli 2003)

2.4.6 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung)

2.4.7 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV - BGBl, August 1997)

2.4.8 Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV – Dezember 2014)

2.4.9 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz –ArbSchG, August 1996)

2.4.10 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG – Dezember 1973)

 

III Landesebene Rheinland-Pfalz

3.1 Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJG - RLP) von 1993 in der Fassung vom 01 Januar 2003)

3.2 Kindertagesstättengesetz für Rheinland-Pfalz vom 15.03.1991 zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 256)

Das Kindertagesstättengesetz enthält die grundlegenden Ziel- und Aufgabenbestimmungen sowie die hierfür notwendigen fachlichen, planerischen und förderungsrechtlichen Regelungen Das

Kindertagesstättengesetz überlässt die näheren Ausführungsbestimmungen den Regelungen durch Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften. Inhalte des Kindertagesstättengesetz

sind die Finanzierungs- und Sicherstellungsregelung für die Tageseinrichtungen für Kinder mit gesetzlich verbindlichen Zuschussquoten des Landes und der Kommunen.

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§1 Förderung der Erziehung in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege

§2 Grundsätze der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten

§2a Übergang zur Grundschule

§3 Mitwirkung der Eltern

§4 Öffnungszeiten Abschnitt 2: Angebote der Tagesbetreuung

§5 Erziehung im Kindergarten

§6 Tagesbetreuung von Schulkindern

§7 Tagesbetreuung von Kleinkindern

§8 Modelleinrichtungen Abschnitt 3: Planung und Sicherstellung

§9 Planung und Sicherstellung

§9a Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

§10 Trägerschaft

§11 Beförderung Abschnitt 4: Aufbringung der Kosten

§12 Personalkosten

§12a Betreuungsbonus

§13 Elternbeiträge

§14 Sachkosten

§15 Neu- und Umbau von Kindertagesstätten Abschnitt 5: Schlussbestimmungen

§16 Ermächtigungen

§17 Inkrafttreten

Verordnungen, Vorschriften, Vereinbarungen, Empfehlungen

1. Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes vom 31.03.1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Dezember 2005 (GVBl.S.574)

Teil 1: Planung, Gruppengröße und Personalbesetzung

Teil 2: Zuweisungen des Landes

Teil 3: Schlussbestimmungen

Finanzierung und Förderrichtlinien

2. Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und

Ausstattungskosten von Kindertagesstätten

3. Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten sowie von Maßnahmen des

Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule – Verwaltungsvorschrift des Ministeriums

für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 20. August 2012

4. Vereinbarung über die Pflegesatzgestaltung der Sonderkindergärten in Rheinland-Pfalz

(Pflegesatzvereinbarung Sonderkindergärten) Bildungs- und Erziehungsauftrag

5. Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (BEE) – August 2004 - aktualisierte und ergänzte Ausgabe 2014

6. Empfehlungen zur Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz – Juli 2010

7. Orientierungshilfe Raumkonzepte für Kindertagesstätten – Juni 2010

8. Empfehlungen zum Datenschutz bei Bildungs- und Lerndokumentationen in Kindertagesstätten – April 2008

Zusammenarbeit mit Eltern

9. Elternausschuss-Verordnung vom 16.07.1991

10. Empfehlungsvereinbarung über die Mitwirkung von Eltern in Förder-/Sonderkindergärten

und integrativen Kindergärten vom 01.10.1993 Personal

11. Kindertagesstatten-Fachkräftevereinbarung August 2013

12. Empfehlungen zur Dienstplangestaltung in Kindertagesstätten

13. Vereinbarungen über Kriterien für ein Controlling-Instrument - Selbstkontrolle von Personalkosten in Kindergärten

14. Empfehlungen zur Teilzeitarbeit in Kindertagesstätten (Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses 2005)

15. Zusätzliche Fachkräfte für interkulturelle Arbeit in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz – Februar 2006

16. Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung in Rheinland-Pfalz – 2006

17. Handlungsmöglichkeiten zur Überwindung des Fachkräftemangels – 2013

Aufsicht/Haftung/Unfallvorsorge/Brandschutz

18. Empfehlungen für den Bau und die Ausstattung von Kindertagesstätten

19. Richtlinien für Kindergärten - Bau und Ausrüstung - des Bundesverbandes der Unfallkassen e.V.

20. Empfehlungen für Richtlinien über die Kindergartenbeförderung

21. Empfehlungen zum Schwimmen mit Kindern aus Kindertagesstätten

22. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tageseinrichtungen

23. Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz

(Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) vom 2. November 1981

Gesundheitsvorsorge

24. Merkblatt zur Lebensmittelhygiene in Kindertagesstätten (Schreiben des Ministeriums für Kultur, Familie und Frauen vom 20.11.97)

25. Verabreichung von Medikamenten in Tageseinrichtungen für Kinder (Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland-Pfalz 2004 und 2013

Aus- und Fortbildung

26. Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen - Februar 2005

27. Rahmenplan für das Berufspraktikum für die Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik

28. Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zum Einsatz und zur Qualifizierung von Sprachförderkräften in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten

29. Kita!Plus: Landesprogramm zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz

Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Externe Veränderungen mit Auswirkungen auf das Qualitätsmanagementsystem

 

Externe Veränderung

Datum

Handlungsbedarf

VV Sprache

01/2017

Berücksichtigung bei der Bereitstellung von Ressourcen

VV Übergang 

 

01/2017

Prozess K 2.5 Bildungsangebote

Berücksichtigung bei der Bereitstellung von Ressourcen Prozess K 2.11 Übergang zur Schule

IfsG – Meldepflicht wegen nicht vorhandener Impfberatung

 

7/ 2015

Anpassung Betreuungsvertrag

Prozess K 2.1, K 2.2, K 2.3 Information und Erstkontakt; Erstgespräch, Aufnahme

Handlungsplan bei Personalausfall

01/2018          

Prozess F 2.2.2 Urlaubsplanung, Vertretungsregelungen

Absprachen mit JA, LJA

 

Prozess K 1.1 Konzeption

Online-Vormerkverfahren für Kita-Plätze

01/2018

Prozess K 2.1, K 2.2, K 2.3 Information und Erstkontakt; Erstgespräch, Aufnahme

Datenschutzgrundverordnung

5/2018

Prozess K 2.1, K 2.2, K 2.3 Information und Erstkontakt; Erstgespräch, Aufnahme

Prozess F 2.3.2 Einarbeitung neuer Mitarbeitender

Kita-Ordnungen

 

 

Starke-Familien-Gesetz

04/ 2019

Essensgeldberechnung

KiTaG

08/ 2019

Prozess K 2.1, K 2.2, K 2.3 Information und Erstkontakt; Erstgespräch, Aufnahme

Prozess K 3 - Beirat

Prozess 1.7

Sprachbeauftragte:

F 2.1.1 Stellenplan

K 2.5 Bildungsangebote

Kita-Ordnungen

Masernschutzgesetz

11/2019

Kita-Ordnungen

Prozess K 2.1, K 2.2, K 2.3 Information und Erstkontakt; Erstgespräch, Aufnahme

           

Stand 1.1.2024

 

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 18.06.2024 14:28:57)
Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 18.06.2024 14:28:57)

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